Das Lagebild „Häusliche Gewalt“ basiert seit dem Berichtsjahr 2022 auf folgender Definition: „Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.“
Unter die vorgenannte Definition ist sowohl Partnerschaftsgewalt als auch innerfamiliäre Gewalt zu subsumieren. Die Delikte der Partnerschaftsgewalt und der innerfamiliären Gewalt sind überwiegend deckungsgleich. Bei der innerfamiliären Gewalt werden – ergänzend zur Partnerschaftsgewalt – weitere Straftatbestände betrachtet, die unter anderem den Schutz Minderjähriger betreffen.
Im Berichtsjahr 2023 wurden im Bereich der Partnerschaftsgewalt 41.450 Fälle erfasst. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von 1,8 Prozent (2022: 40.733 Fälle). Im Bereich der innerfamiliären Gewalt wurden im Berichtsjahr 2023 insgesamt 20.530 Fälle erfasst. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Fälle um 4,7 Prozent (2022: 19.616 Fälle).