Am vergangenen Mittwoch (23.04.2025) wurde die Polizei Euskirchen über den Notruf alarmiert, nachdem aufmerksame Passanten zwei Kleinkinder (3, 5) unbeaufsichtigt auf der Straße in einem Wohngebiet in Zülpich festgestellt hatten. Die Kinder wurden zunächst durch die Zeugen und anschließend durch die Beamte der Polizei Euskirchen betreut.
Unverzüglich wurden die Kinder, die sich nach der Einschätzung der eingesetzten Polizisten in einem körperlich schlechten Zustand befanden, zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht und dort stationär aufgenommen. Durch das Jugendamt erfolgte die Inobhutnahme der beiden Kinder sowie eines zweijährigen Geschwisterkindes, das sich ebenfalls in einem körperlich schlechten Zustand befand. Die Unterbringung in eine Pflegefamilie befindet sich in Vorbereitung.
Aufgrund der ärztlichen Befunde und weiterer Ermittlungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft Bonn beim zuständigen Amtsgericht für die Wohnung der Mutter und ihres Lebensgefährten Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die durch die Kriminalpolizei Euskirchen am Montag (28.04.2025) vollstreckt worden sind. Im Rahmen der Maßnahmen wurden digitale Spurenträger und weitere mögliche Beweismittel sichergestellt, die nun Gegenstand umfangreicher Auswertungen sind.
Die betroffene Familie wurde bereits zuvor durch das zuständige Kreisjugendamt betreut. Wegen möglicher Dienstpflichtverletzung wurde auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamts eingeleitet. Aus Neutralitätsgründen werden die weiteren Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Bonn geführt.
Aus Gründen des besonderen Schutzes der Persönlichkeitsrechte, insbesondere der Kinder, sowie aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben zum Verfahren gemacht werden, insbesondere auch nicht zum Gesundheitszustand der Kinder. Hinweise auf Sexualstraftaten zu deren Nachteil haben sich bisher nicht ergeben. Die Ermittlungen dauern derzeit an.