Gegen 22:55 Uhr wurden drei Personen des politisch rechten Spektrums (eine 20-jährige Frau sowie ein 26 und ein 29 Jahre alter Mann) an der Bornstraße von mehreren Angreifern mit Flaschen beworfen, getreten und mit Reizgas besprüht. Die Geschädigten verletzten sich hierbei leicht und wurden ins Krankenhaus gebracht.
Aufgrund unabhängiger Zeugenaussagen und eigenen Ermittlungen konnte die Polizei davon ausgehen, dass sich die Tatverdächtigen in einem naheliegenden Szene-Treff befinden würden. Die Gaststätte ist als Treffpunkt von linken Szeneangehörigen bekannt.
In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde die Lokalität umgehend betreten, um Tatverdächtige festzustellen und Beweise zu sichern. Bei der hier vorliegenden „Gefahr im Verzuge“ kann dabei, aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit, regelmäßig von Gesetzes wegen auf die Einholung eines schriftlichen, richterlichen Durchsuchungsbeschlusses verzichtet werden. Die Personalien von möglichen Tatverdächtigen wurden festgestellt, und dazugehörige Beweise sichergestellt. Personen, die offensichtlich nicht im Zusammenhang mit den Vorfällen standen, blieben ausdrücklich von polizeilichen Maßnahmen unbeeinträchtigt. Der polizeiliche Einsatz dauerte insgesamt von 23:00 bis 02:00 Uhr in der Nacht zu Sonntag.
Während der Durchsuchung wurde eine Polizeibeamtin beleidigt. Ein Strafverfahren wurde hierzu eingeleitet. Im Verlauf der weiteren Nacht wurden Personen des vermutlich linken Spektrums zudem noch bei Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien beobachtet. Auch hierzu wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass die drei Geschädigten ihrerseits für eine Körperverletzung, die sich während der Versammlung ereignete, in Betracht kommen. Der polizeiliche Staatsschutz wird die weitere Bearbeitung übernehmen.
Hierzu der verantwortlich Direktionsleiter Gefahrenabwehr und Einsatz des Polizeipräsidiums Dortmund Achim Stankowitz:
„Für die Polizei Dortmund stellt die Verhütung und Verfolgung der politischen Kriminalität-Rechts, angesichts der erheblichen Folgen der Straftaten für die Opfer oder ganzer Bevölkerungsgruppen, einen besonderen Schwerpunkt in unserer Aufgabenwahrnehmung dar. Nicht ohne Grund haben wir die Bekämpfung des Rechtsextremismus seit Jahren zu einem behördenstrategischen Schwerpunkt gemacht. Das bedeutet aber nicht, dass wir bei anderen politisch motivierten Straftaten wegschauen. Wir nehmen konsequent unseren gesetzlichen Auftrag wahr und verfolgen jede Form strafbaren Handelns. Erst recht, wenn es um Leib und Leben geht, wie in dem hier vorliegenden Fall der gefährlichen Körperverletzung. Das zeigt sich insbesondere auch an der weiteren Entwicklung, die wir gestern festgestellt haben: als der Verdacht aufkam, dass die drei ursprünglich Geschädigten ihrerseits auch als Tatverdächtige für eine zuvor begangene Körperverletzung in Frage kommen. Auch das wird konsequent weiterverfolgt und ist Teil unserer Ermittlungen.“