Die Beamtinnen und Beamten führten direktionsübergreifend vom frühen Nachmittag bis in die späten Abendstunden mobile und stationäre Kontrollen im Stadtgebiet von Düsseldorf und auf den umliegenden Autobahnen durch. Hand in Hand arbeiteten uniformierte und zivile Einsatzkräfte zusammen, um die Sicherheit in Düsseldorf zu erhöhen.
Die Bilanz:
Es wurden 219 Personen und 143 Fahrzeuge überprüft. Dabei wurden fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Beamtinnen und Beamten fertigten sechs Strafanzeigen und 23 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Am Abend kontrollierten die Fahnder einen verdächtigen Pkw mit norwegischer Zulassung. Die im Fahrzeug befindlichen Personen sind im Bundesgebiet bereits im Deliktsbereich Einbruchsdiebstahl in Erscheinung getreten. In dem nicht zugelassenen Fahrzeug fanden die Beamten Schmuck und Bargeld (siehe Fotos). Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um Diebesgut handelt. Ein Tatort konnte bislang nicht zugeordnet werden. Die Verdächtigen wurden aufgrund von fehlenden Haftgründen am Abend entlassen. Das Bargeld (5.000 Euro) und zwei teure Armbänder sowie der Pkw wurden sichergestellt.
Derartige Kontrollen sollen gezielt der Steigerung der Fallzahlen im Bereich des Wohnungseinbruchs entgegenwirken. Auch zukünftig wird die Polizei Düsseldorf durch Kontrollen und Einsätze gegen Einbrecher vorgehen. Zusätzlich ist beabsichtigt, mit den bestehenden Präventionsangeboten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern unsere Stadt sicherer zu machen und den Druck auf Kriminelle zu erhöhen.
„Konsequente Strafverfolgung, Vollstreckung von Haftbefehlen und beweissichere Festnahmen, über die entsprechend in der Öffentlichkeit berichtet wird, sollen nachhaltig dazu führen, dass Düsseldorf kein guter Ort für Einbrecherinnen und Einbrecher ist“, stellt die Direktionsleiterin der Kriminalpolizei, Leitende Kriminaldirektorin Annette Henning, klar.
Zusatz: Polizeipräsidentin Miriam Brauns hat ebenfalls seit Dienstag, mit Hinblick auf die steigenden Zahlen beim Wohnungseinbruch, eine Strategische Fahndung nach § 12a Polizeigesetz für das Stadtgebiet Düsseldorf zunächst bis Weihnachten angeordnet.
Bedeutet: Personen können zur Verhinderung von Einbruchsdelikten angehalten und befragt werden. Ihre Identität kann festgestellt; mitgeführte Sachen und Fahrzeuge dürfen in Augenschein genommen werden.