Vorsicht Kaffeefahrten - Die Änderung der Gewerbeordnung stärkt jetzt Ihre Rechte!

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Vorsicht Kaffeefahrten - Die Änderung der Gewerbeordnung stärkt jetzt Ihre Rechte!
Durch Inkrafttreten der neuen Gewerbeordnung (GewO) am 28.05.2022 werden Ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend gestärkt.
LKA NRW

Es ist zu erwarten, dass preiswerte Tagesausflüge vor allem bei Seniorinnen und Senioren auch weiterhin beliebt sind. Doch hier ist Vorsicht geboten, da bei der günstigen Tagesfahrt oft nicht das Vergnügen der teilnehmenden Personen im Vordergrund steht, sondern der Profit der Veranstaltenden.

Potenzielle Kundschaft wird mit Gewinnversprechen oder attraktiven Freizeitangeboten zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt gelockt. Bleiben Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht zu Kaufentscheidungen drängen, welche Sie vielleicht später bereuen werden.

Damit der Ausflug möglichst nicht zum Alptraum wird, wurde die Gewerbeordnung (GewO) an entscheidender Stelle geändert.

Welche Änderungen ergeben sich?

•    Erweiterung der Informationspflichten in Ankündigungen (der Werbung für) sogennante Kaffeefahrten
•    Verkaufs- und Vermittlungsverbot von Finanzprodukten, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten
•    Verstöße seitens der Veranstalter können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (vorher: bis zu 1.000 Euro)

Informationen

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW erstellte das LKA NRW den  Präventionshinweis für Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Kaffeefahrten“. Darin finden Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten und Verhaltensempfehlungen Ihrer Polizei im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer „Kaffeefahrt“.

Weitere Informationen und Links

Sollten Sie Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit solchen Verkaufsveranstaltungen, wie z.B. Freiheitsberaubung, Nötigung, Betrug, Urkundenfälschung, geworden sein, sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Sie werden durch zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote unterstützt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kriminalkommissariate Kriminalprävention und Opferschutz beziehungsweise an die dafür zuständigen Dienststellen in Ihrer Nähe.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110