Präventionshinweise für Personen des öffentlichen Lebens zur EM 2024

Reporterin im Interview mit Fußballer im Stadion
Präventionshinweise für Personen des öffentlichen Lebens zur EM 2024
Egal, ob es sich um Prominente aus den Bereichen Fußball bzw. Sportarten, Kunst, Wissenschaft oder Politik handelt: Personen, die aufgrund gesellschaftlicher Aktivitäten in der Öffentlichkeit stehen, können auch bei der Europameisterschaft 2024 Ziel von Anfeindungen oder strafbaren Handlungen sein.
LKA NRW

Personen, die aufgrund politischer oder sonstiger gesellschaftlicher Aktivitäten in der Öffentlichkeit stehen, können Ziel von Anfeindungen oder strafbaren Handlungen sein. Dabei kommen insbesondere folgende strafbare Handlungen in Betracht:

  • Drohungen und Beleidigungen, die per E-Mail, Telefon oder anonymem Schreiben übermittelt oder im Internet veröffentlicht werden.
  • Straftaten gegen das Eigentum wie z. B. Sachbeschädigungen an Wohnung, Haus oder Fahrzeug.
  • Straftaten gegen die persönliche Integrität wie z. B. Drohungen, Beleidigungen, Nachstellungen und Körperverletzungsdelikte.

     

Als Person des öffentlichen Lebens im Privatbereich beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Entwickeln Sie ein besonderes Gefahrenbewusstsein, indem Sie Ihre Umgebung stets aufmerksam beobachten und informieren Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich die Polizei über den Notruf 110.
  • Bitten Sie Ihr persönliches Umfeld, also Familie, Kolleginnen und Kollegen, Nachbarn oder Betreuungspersonen Ihrer Kinder, stets aufmerksam zu sein.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten - vor allem in sozialen Netzwerken - und sensibilisieren Sie auch Ihre Familienangehörigen.
  • Stellen Sie Ihr Auto sowohl zuhause als auch am Arbeitsplatz möglichst in einer Garage ab.

 

Wenn Sie im Rahmen Ihrer öffentlichen Funktion tätig sind:

  • Besprechen Sie im Vorfeld öffentlicher Veranstaltungen den genauen Ablauf mit Verantwortlichen. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, ob sich aus dem Teilnehmer- oder Besucherkreis ggf. Risiken ergeben.
  • Informieren Sie sich über Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, z. B. über Fluchtwege, den Einsatz von Sicherheitskräften etc.
  • Halten Sie Distanz zu aggressiven, feindseligen Personen. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie verbale bzw. nonverbale Provokationen.

 

Wenn Sie Drohbotschaften erhalten:

  • Nehmen Sie jede Drohung ernst - gehen Sie nicht auf etwaige Täterforderungen ein. Verständigen Sie in jedem Fall unverzüglich die Polizei.
  • Beachten Sie, dass Briefsendungen und andere Druckerzeugnisse Spurenträger sein können. Schützen Sie die Dokumente und fassen Sie diese möglichst nicht weiter an. Dokumentieren Sie, wie Ihnen die Sendung zugestellt wurde.
  • Leiten Sie Drohungen, die Sie per E-Mail oder Instant Messenger erhalten, nicht weiter, sondern warten Sie, bis die Polizei die Nachrichten gesichert hat.
  • Zeichnen Sie Drohanrufe - wenn möglich - auf und dokumentieren Sie das Gespräch detailliert (Ort bzw. Anschluss, Stimme des Anrufers, Datum, Uhrzeit etc.).
  • Sollten Sie im Internet bedroht oder beleidigt werden, sichern Sie die Beiträge z. B. mit einem Screenshot.

 

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat Präventionshinweise für Personen des öffentlichen Lebens in mehreren Sprachen rechts im Downloadbereich für Sie zusammen gestellt. Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen enthalten die Präventionshinweise auch Anregungen zur mechanischen und technischen Sicherung von Gebäuden. Die aktuelle Thematik "Listen bzw. Informationssammlungen über politische Gegner" wurde ebenfalls mit aufgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten FAQ.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110