Kinderpornografie: Opfer und Opferschutz

Symbolbild
Kinderpornografie: Opfer und Opferschutz
Opfer sexuellen Missbrauchs sind in der Mehrzahl Mädchen. Aber auch Jungen, häufig im Alter zwischen sechs und dreizehn Jahren, sind betroffen. Selbst Säuglinge und Kleinkinder sind sexueller Gewalt ausgesetzt.
LKA NRW

Durch die Möglichkeiten des Internets kursieren Missbrauchsabbildungen von Opfern aus allen Teilen der Welt. Schneller Datentransfer ermöglicht z. B. den Missbrauch von Kindern auf den Philippinen per Livestream. Kinder aus ärmsten Verhältnissen befolgen dabei die Anweisungen zu sexuellen Handlungen ihrer „Zuschauer“. Täter bezahlen dafür häufig mit der digitalen Währung Bitcoin oder per Geldtransfer.

„Im Kontakt mit Menschen, die pornografisch ausgebeutet wurden, wird immer wieder deutlich, dass durch die Existenz der Bilder diese Ausprägung sexueller Gewalt als lebenslanger, nicht endender Missbrauch bezeichnet werden muss.“ Carmen Kerger, Verein Dunkelziffer e. V.

Das dabei hergestellte Bild- und Videomaterial setzt die Betroffenen zusätzlich unter Druck. Es besteht immer die Möglichkeit, dass die Fotos oder Filme wieder auftauchen. Opfer können so erkannt oder entdeckt werden und nicht mit dem Missbrauch abschließen.

 

Hinweise für Opfer und/oder Angehörige:

Bei Straftaten wenden Sie sich an die Polizei. Wenn Sie zweifeln und zunächst keine Anzeige erstatten wollen, so sollten dennoch unverzüglich Spuren (beim Opfer) als Beweis gesichert werden. Unterstützung und Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei Kinderschutzambulanzen oder Gewaltopferambulanzen, bei Fachberatungsstellen wie dem Kinderschutzbund, oder dem Opferhilfeverein WEISSER RING e. V. Diese vermitteln Sie zu den rechtsmedizinischen Instituten, die entsprechende Untersuchungen und die Spurensicherung durchführen.

Darüber hinaus gibt es auch kostenfreie telefonische Hilfe und Beratung.

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, Tel. 0800-2255530, ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.

Für Kinder und Jugendliche steht zudem die Nummer gegen Kummer, Tel.: 0800-1110333, (Montag bis Samstag zwischen 14.00 Uhr und 20.00 Uhr) zur Verfügung.

Ansprechpartner vor Ort sind neben der Polizei und den zuvor Genannten auch:

  • Jugendämter und Beratungsstellen (kommunale, kirchliche und freie Träger)
  • Ärzte oder
  • Pro Familia.

Im Notfall wählen Sie die 110.

Seit dem 01.01.2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung während des gesamten Strafverfahrens. Sie wirkt als entlastende Hilfestellung durch professionelle Fachkräfte und hat weder den Charakter einer Psychotherapie, noch einer rechtlichen Beratungsfunktion.

Die Beiordnung muss bei Gericht beantragt werden, bei Beiordnung entstehen dem Opfer keine Kosten.

Weitere Infos: https://www.justiz.nrw/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php

 

Opfer haben darüber hinaus das Recht, sich durch einen Opferanwalt begleiten zu lassen. Sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer Straftat Kenntnis erhält, sind sie verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten (§ 163 Strafprozessordnung).

Rat und Hilfe:

weitere Informationen

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110