Aussagen digital!

Im Düsseldorfer Polizeipräsidium wird die Online-Vernehmung schon erprobt.
Aussagen digital!
Polizeiliche Vernehmungen per Video! In NRW können in Zukunft alle 47 Kreispolizeibehörden Befragungen online durchführen. Eine Erleichterung für Kriminalpolizei und Bürgerinnen und Bürger.
Streife-Redaktion

Bislang müssen Zeugen oder Geschädigte persönlich im Kriminalkommissariat erscheinen, um ihre Aussagen zu tätigen. Dies wird häufig zum Problem, da der Wohnort der Beteiligten und der Tatort oftmals nicht identisch sind. In diesen Fällen übernimmt die Dienststelle am Wohnort die Vernehmung. Die Bearbeitung durch mehrere Ermittlerinnen und Ermittler kann zu längeren Verzögerungen führen. Eine OnlineVernehmung erspart in Zukunft eine weite Anreise, bürokratische Verfahren und die Bearbeitung durch unterschiedliche Dienststellen.

Seit Juli 2021 wird die Online-Vernehmung im Düsseldorfer Polizeipräsidium erprobt – und zwar nicht als Test, sondern innerhalb echter Strafverfahren. Nach Abschluss der Pilotierungsphase entsteht nun ein landesweites Umsetzungskonzept.

Online-Vernehmungen kommen bei leichter bis mittelschwerer Kriminalität – wie etwa bei leichten Körperverletzungen oder Beleidigungen – zum Einsatz. Bei schwersten Kriminalfällen wie Mord oder Sexualdelikten ist nach wie vor das persönliche Erscheinen erforderlich. Auch besonders sensible oder herausragende Sachverhalte sowie Verfahren, die besondere Anforderungen an den Opferschutz stellen, werden nicht online durchgeführt.

 

Und so funktioniert die Online-Vernehmung:
  • Nach einer Einschätzung des Sachverhalts wird der Bürgerin oder dem Bürger eine Online-Vernehmung angeboten.
  • Wenn Interesse an dem Angebot besteht und die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, wird durch das zuständige Kriminalkommissariat zu einer Videokonferenz eingeladen.
  • Der Teilnehmerkreis kann durch Rechtsbeistände, Dolmetscher oder Betreuer der eingeladenen Personen erweitert werden.
  • Nach dem Beitritt zur Videokonferenz müssen alle Beteiligten durch die Ermittlerin oder den Ermittler aus einem Warteraum heraus zur eigentlichen Konferenz zugelassen werden.
  • Zu Beginn der Vernehmung wird die Identität der Bürgerin oder des Bürgers festgestellt und protokolliert. Neben der schriftlichen Protokollierung besteht die Möglichkeit zur digitalen Aufzeichnung der Vernehmung.
  • Durch die digitale Bildschirmübertragung können während der Vernehmung mögliche Beweismittel eingeblendet und gezeigt werden.
  • Am Ende wird – wie bei der persönlichen Zusammenkunft auch – das Protokoll verlesen, korrigiert und durch die Bürgerin oder den Bürger bestätigt.

Die Online-Vernehmung ist ein Vorhaben der Initiative Pro K, die sich nahtlos in die Digitalstrategie der Polizei NRW einfügt. Beides wurde durch Innenminister Herbert Reul initiiert. Unter der Leitung von Landeskriminaldirektor Johannes Hermanns entwickelt die Initiative Pro K Ideen und Maßnahmen, um die Kriminalpolizei modern, attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110