Anwaltliche Beratung

Symbolbild Recht
Anwaltliche Beratung
Hier finden Sie Informationen zu Rechtsangelegenheiten und den Weg zu einer Rechtsberatung.

Rechtlicher Beistand kann helfen - Lassen sie sich anwaltlich beraten!

Insbesondere bei komplexen Sachverhalten - beispielsweise bei unklarer Haftung oder bei schweren und schwersten Personenschäden -  kann Ihnen ein fachlicher Rechtsbeistand, spezialisiert auf dem Gebiet für Verkehrs-, Versicherungs-, Medizin- oder Zivilrecht, nach einem Verkehrsunfall Unterstützung leisten, wenn es darum geht, Haftungsansprüche, Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Unfallverursachenden einzufordern.

Ein unabhängiger Rechtsbeistand kann Ihnen unter anderem folgende Fragen beantworten bzw. folgende Leistungen für Sie erbringen:   

  • Wie gehe ich am besten vor, um meine Ansprüche zu sichern?
  • In welcher Höhe steht mir Schmerzensgeld und Schadenersatz zu?
  • Wer bezahlt die Behandlungskosten?
  • Soll ich die Verletzungen zur Wahrung meiner Ansprüche ärztlich attestieren lassen?
  • Kann ich mich in einem Strafverfahren als Nebenklägerin/Nebenkläger anschließen?
  • Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
  • Zahlt mir die gegnerische Versicherung meinen Verdienstausfall?
  • Zahlt mir die unfallverursachende Person die Reparaturkosten?
  • Antrag auf Akteneinsicht durch den Rechtsbeistand
  • Prüfung der Stellung eines Strafantrags durch den Rechtsbeistand
  • Beantragung eines eigenen Gutachtens
  • Erklärungen oder Stellungnahmen zu Beweiserhebungen und Ermittlungsvorgängen
  • Schriftlicher Kontakt mit der "gegnerischen" Versicherung 

Beachten Sie bitte, dass bereits das erste Beratungsgespräch in der Regel kostenpflichtig ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären Sie bei Ihrer Versicherung die Kostenübernahme für eine juristische Vertretung. In finanziellen Notlagen steht allen eine staatliche Beratungshilfe für die Kosten einer anwaltschaftlichen Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz zu. Ein Antrag kann in diesen Fällen bei der Rechtsantragsstelle bzw. Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Die Anwaltskosten trägt in der Regel ganz oder anteilig die unfallverursachende Person bzw. deren Versicherung. 

 

Wo kann ich einen rechtlichen Beistand finden?

Kostenlose Auskünfte und Adressen zu Anwaltskanzleien mit besonderen Schwerpunkten, unter anderem Verkehrs-, Zivil- und Medizinrecht erhalten Sie im Internet auf den Seiten

 

Geschädigte durch Verkehrsunfälle haben Rechte

Kommt es durch einen schweren Verkehrsunfall zu Personenschäden, unabhängig vom Verletzungsgrad, liegen in der Regel Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) vor. Die Tatbestände reichen über die unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.

Das „Merkblatt über die Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren“, herausgegeben vom Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein Westfalen, gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Rechte Ihnen auch als geschädigte Person in einem (Verkehrs-) Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall zustehen. Sie finden es rechts im Download-Menü.

 

Wie können die Ansprüche geltend gemacht werden?

Wenn Sie Opfer einer Straftat durch einen Verkehrsunfall geworden sind, können Sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine separate Klage vor dem Zivilgericht, sondern schon im Strafprozess gegen die Angeklagte oder den Angeklagten geltend machen (Adhäsionsverfahren). Über das Strafmaß und Entschädigungsleistungen wird dann in einem Verfahren entschieden, also zwei Verfahren in einem, kurz „2in1“. Eine solche Entscheidung setzt voraus, dass es zu einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zu einem Urteil kommt.

Erste Informationen zum erwähnten Adhäsionsverfahren bietet Ihnen das Merkblatt „Das Adhäsionsverfahren. 2 in 1: Schadensersatz im Strafverfahren“.

Beide Merkblätter finden Sie auf dieser Seite im Download-/ Formularmenü. 

Für weiterführende Informationen lassen Sie sich durch einen Rechtsbeistand zu Ihren Ansprüchen im Adhäsionsverfahren beraten!

Für die Aufarbeitung eines schweren Verkehrsunfalls sollten Sie auch folgende Themen beachten

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110